Abzug «neu für alt»

Wird ein Verschleissteil auf Grund einer Beschädigung ersetzt, kann der erzielbare Fahrzeugmehrwert oder die eingesparten Unterhaltskosten als Vorteilsanrechnung „neu für alt“ von der Versicherung in Abzug gebracht werden.

 

Damit sich der Abzug rechtfertigt, muss für den Fahrzeughalter ein effektiver Mehrwert für seinen Halteranteil resultieren.

 

Beispiel: Wird beim Schaden ein Pneu in Mitleidenschaft gezogen, müssen beide auf der gleichen Achse liegenden Pneus ersetzt werden. Der Fahrzeughalter erhält also einen Mehrwert, diesen muss er selbst tragen (Differenz von verbrauchter Leistung, zum Beispiel 30%, wird dem Kunden in Abzug gebracht). Abzüge an Auspuffanlagen usw. werden heute kaum noch in Abzug gebracht, da diese bei modernen Autos in der Regel ein Autoleben lang nicht ausgetauscht werden müssen.

 

© Swissgarant

April 2013

Nachdruck mit Quellenangabe erlaubt

Link von diesem Artikel per Email versenden: