Mit uns wissen Sie Bescheid
Bei einem Schaden treten immer wieder rechtliche Fragen auf. Auch technische Aspekte sind teilweise unklar und können für Verunsicherung sorgen oder monetäre Auswirkungen für den Fahrzeughalter haben.
Hier sind einige Begriffe, welche im Zusammenhang mit einem Schaden zu Diskussionen führen können, erläutert. Swissgarant legt grossen Wert auf eine objektive und rechtlich korrekte Auslegung der Artikel und überarbeitet diese nach geänderter Rechtsprechung oder neuen Gesetzesbestimmungen. Die Definitionen wurden - wo notwendig - mit Unterstützung von ausgewiesenen Rechtskonsulenten erarbeitet.
Swissgarantbetriebe wollen Schadenfälle korrekt abwickeln. Insbesondere legen sie grossen Wert darauf, dass die Kunden optimal beraten und gegenüber anderen Anspruchsgruppen ihr Recht durchsetzen können. Die hier erläuterten Begriffe dienen primär dem Swissgarantbetrieb zur korrekten Schadenerledigung. Im Sinne von Transparent machen wir die Definitionen jedoch auch Dritten zugänglich.
Titel mit Link | Kurzbeschrieb |
Abzug «neu für alt» | Unter Umständen kann die Versicherung bei einem Verschleissteil einen Abzug machen |
Auszahlung des Schadens | Wird ein Schaden nicht repariert, sind die Auszahlungsmodalitäten uneinheitlich |
Betriebs- oder Privathaftpflicht | Prozedere für Schäden, welche nicht durch Fahrzeuge verursacht sind |
BWR | Bewertungsrichtlinien, herausgegeben durch den VFFS |
Chômage | Entschädigung bezüglich Ausfall bei Fahrschul- und Nutzfahrzeugen |
Direktes Forderungsrecht | Der geschädigte Fahrzeughalter kann sich direkt an die Haftpflichtversicherung halten |
Ersatzfahrzeug | Wer wann und wie lange das Recht auf ein Ersatzfahrzeug hat |
Fahrzeugwert | Die Wertbegriffe im Schadenfall kurz erklärt |
Forderungsklage | Ein geschädigter Automobilist kann problemlos Klage einreichen |
Garantie / Gewährleistung | Zwei Begriffe, mit welchen auch Fachleute immer wieder Probleme haben |
Kausalhaftung Fahrrad | Bei Unfällen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern gelten spezielle Bestimmungen |
Kündigungsrecht | Im Schadenfall besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht |
Lackqualität | Die volle Beständigkeit ist nach 6 - 8 Wochen gewährleistet |
Minderwert / Wertminderung | Ein Schaden kann unter gewissen Umständen eine Wertminderung nach sich ziehen |
Offenbarungspflicht | Wann ein reparierter Schaden beim Verkauf/Eintausch offenbart werden muss |
Öffnen der Autotüre | Schäden durch das Öffnen der Autotüre gemäss SVG 58 |
Qualität | Die Definition der Qualität ist in der Schadeninstandsetzung ein zentrales Thema |
Schadenkategorie | Einteilung der entsprechenden Schäden |
Schadenminderungspflicht | Ein oft falsch angewendeter Begriff richtig erklärt |
Schadensteuerung | Der Fahrzeughalter kann den Reparaturbetrieb immer frei wählen - mit wenigen Ausnahmen |
Sturmschaden | Die Definition eines Strurmschadens ist genau definiert |
Totalschaden | Ein Begriff welcher häufig falsch interpretiert wird - hier die richtige Definition |
Unbekannter Verursacher | Wenn der Verursacher sich nicht meldet oder nach dem Unfall flüchtet |
Unfallfahrzeug | Ein häufig falsch angewendeter Begriff |
Unfallfrei | Kommt in der Praxis kaum vor - ausser auf Kaufverträgen |
Zeitwertgerechte Reparatur | Ein oft angewendeter Begriff welche mehr verwirrt als klärt |
Zession | Eine Forderung kann einfach abgetreten werden |