Sturmschaden

Schäden an Automobilen durch herumfliegende Gegenstände, Äste, Ziegel usw. sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Voraussetzung dazu ist, dass die Windgeschwindigkeit mindestens 75 Km/h beträgt. Die Windgeschwindigkeiten werden von der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt gemessen und können dort angefragt werden (Kontakt siehe unten): www.sma.ch


Da innerhalb eines Sturmes immer auch Böen vorkommen können, bei welchen die Spitzengeschwindigkeiten nicht exakt eruiert werden können, akzeptieren die Versicherungen die Erledigung als Sturmschaden in der Regel ab 60 Km/h.

 

Handelt es sich beim Schadenereignis nicht um einen Sturmschaden, wird die Abwicklung wie folgt vor sich gehen:

 

Herabfallende Ziegel usw. müssen vom zuständigen Gebäudeeigentümer, respektive von dessen Versicherung übernommen werden. Schäden durch herabfallende Äste müssen nur vom Baumeigentümer entschädigt werden, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann (z. B. wenn er vom schlechten Zustand des Baumes Kenntnis hatte und die Gefahr erkennbar war).

 

Telefonische Auskünfte SMA: 0900 16 24 03 (zurzeit Fr. 2.50 pro Minute von 09.30 bis 11.30 Uhr)

 

© Swissgarant

April 2013

Nachdruck mit Quellenangabe erlaubt

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