Schadensteuerung

Immer öfter versuchen Versicherer, Schäden in so genannte Partnerbetriebe zu steuern. Diese Betriebe gewähren der Versicherung grosszügige Rabatte.

 

Grundsätzlich kann der Besitzer eines Autos bestimmen, wer sein Fahrzeug repariert. Im Haftpflichtfall ist dies ohne Einschränkungen gegeben. Im Kaskofall ist neben der freiwilligen Steuerung auch eine „unfreiwillige“ Lenkung möglich. Dazu muss jedoch der Fahrzeughalter eine entsprechende Vereinbarung in seiner Police, respektive in den AVB, akzeptiert haben. 

 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Versicherung immer nur ein Ziel hat: Reduktion der Reparaturkosten und entsprechende Gewinnoptimierung der eigenen Rechnung. Beim Abschluss der Kaskoversicherung sollte also unbedingt darüber nachgedacht werden, ob einem der Verlust des Wahlrechts eine leicht tiefere Prämie wert ist.

 

© Swissgarant

April 2013

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