Kalkulationssysteme

 

Die Kosten für die Instandsetzung von Fahrzeugschäden werden mittels Kalkulationssystemen (Kalkulationshilfen) geschätzt. In der Schweiz sind folgende Systeme verbreitet:

 

  • Audatex von Solera Vehicle Claims
  • SilverDAT von auto-i-dat
  • RepairEstimate von Eurotax

Dies drei Kalkulationssysteme sind in weitere, zahlreiche Branchenlösung integriert. Die Datengrundlage dieser Systeme wird nachfolgend erläutert.

 

Karosserie und Mechanik

 

Erläuterung folgt

 

Lack

 

Bei der Kalkulation für Arbeit und Material fliessen in die Kalkulationshilfen die Daten von AZT-Schwacke (Audatex und RepairEstimate) sowie die Daten von DAT-Eurolack (SilverDAT) ein.

 

Beide Systeme basieren auf der reinen Flächenberechnung. Dabei wird nur unterschieden, ob das Bauteil horizontal oder vertikal steht. Die Komplexität des Bauteils ist nicht relevant. Filigrane Sicken und Kanten werden ebenso nicht berücksichtigt wie konkave oder konvexe Formen.

 

Bauteile mit vielen Öffnungen und entsprechend aufwändiger Bearbeitung werden ebenfalls rein flächenbasierend kalkuliert. Die Öffnungen werden zudem von der Fläche in Abzug gebracht. Daraus resultiert zum Beispiel bei einer simplen Stossstange eines leichten Nutzfahrzeuges eine höhere Festzeit als die komplexe Form einer Stossstange eines Porsche, welcher aufgrund der zahlreichen Lufteinlässe wesentlich aufwändiger zu bearbeiten ist. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt der durch die Formgebung erhöhte Overspray.

 

Berücksichtigt wird zudem, ob es sich um einen Uni- / Effekt- oder Mehrschichtlack handelt.

 

Die Praxis hat sich dahingehend entwickelt, dass die Vorgabezeiten als sakrosankt betrachtet werden. Dies ist eine Fehlentwicklung, die kaum geändert werden kann. Einzige Abhilfe ist die Anpassung des Verrechnungssatzes.

 

Verbindlichkeit

 

Die Systeme sind, entgegen von Falschaussagen einiger weniger Versicherungsmitarbeiter, sogenannte Kalkulationshilfen zum Abschätzen von Reparaturkosten. Allen Beteiligten ist es klar, dass bezüglich der resultierenden Werte keine Verbindlichkeit besteht. Es ist auch klar, dass die publizierten Werte teilweise grosse Fehler aufweisen. Wobei es richtig und falsch in diesem Zusammenhang nicht gibt.

 

Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang ist die Feststellung, dass diese Kalkulationshilfen bei einer Auszahlung die einzig mögliche Basis sind. Da die Arbeit nicht zur Ausführung kommt, entsteht kein Werkvertrag gem. OR Art. 363. Daher kann die Entschädigung rein auf der Basis einer theoretischen Schätzung bestimmt werden.

 

 

 

 Falsche Aussage anlässlich einer irregulären Rechnungskürzung der Versicherung

 

Unklare Datenherkunft und willkürliche Anpassungen

 

Wie vorangehen erklärt, stammen die Daten der Richtwerte gemäss den Anbietern der Kalkulationssysteme von den Automobilherstellern. Das dürfte auch mehrheitlich stimmen. Allerdings erheben die Unternehmen auch eigene Daten. Dies ist beispielsweise bei Audatex durch den Zusatz ZAX ersichtlich.

 

Es ist aber auch bekannt, dass Anpassungen auf Druck von Versicherungen vorkommen. So ändern die Richtzeiten oft völlig willkürlich, ohne die geringste Plausibilität. Beispiele zeigen auf, wie gravierend und mit Sicherheit falsch solche Anpassungen sein können.

 

Dass man sich auf die publizierten Zeiten nicht verlassen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel. An drei unterschiedlichen Daten wurde die identischen Arbeiten kalkuliert. Die Willkürlichkeit ist offensichtlich.

 

 

Weitere Beispiele lassen sich beliebig aufzeigen. Dabei zeigt sich, dass für praktisch identische Arbeiten bei unterschiedlichen Fahrzeugmarken stark divergierende Richtwerte ausgewiesen wird. Exemplarisch ist das aufzuzeigen, wenn baugleiche Fahrzeuge, welche von unterschiedlichen Marken angeboten werden, stark abweichende Zeiten für die gleichen Arbeiten veröffentlichen.

 

Fazit

 

Folgt

 

 

© Swissgarant

März 2024

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